EU zertifizierter Redner - Zeremonien-Meister - Redenschreiber - Laudator - Moderator
Ein Todesfall stellt Angehörige nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. In Österreich gibt es klare Vorgaben für Bestattungen, die jedoch genügend Raumfür persönliche Gestaltung lassen. Nachfoilgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte zu Dokumenten, Ablauf der Trauerfeier, Beteiligten und rechtlichen Fragen rund um freie Redner.
Welche Dokumente benötige ich für eine Bestattung?
Für eine Beisetzung in Republik Österreich müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Diese sind beim Bestatter oder direkt bei der zuständigen Gemeinde einzureichen:
- Todesbescheinigung (ausgetellt vom Arzt)
- Geburtsurkunde des/der Vertorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
- Eventuell vorhandene letztwillige Verfügungen (Testament, Bestattungsverfügung)
Der Bestatter unterstützt die Angehörigen in der Regel bei der Zusammenstellung und Abwicklung.
Ablauf einer Trauerfeier
Eine Trauerfeier kann in Österreich sehr individuell gestaltet werden. Traditionell findet sie in der Kirche oder in einer Aufbahrungshalle statt, zunehmend jedoch auch in weltlichen Räumen. Der Ablauf enthält meist folgende Elemente:
- Einzug & Musik
- Begrüßung der Trauergäste
- Lebenslauf und Würdigung des Verstorbenen
- Religiöse oder weltliche Texte (z.B. Bibelstellen, Gedichte, persönliche Worte)
- Musikalische Einlagen
- Persönliche Abschiedsworte der Angehörigen
- Abschluss & Überleitung zur Beisetzung
Wer führt die Trauerfeier durch?
- Pfarrer oder kirchliche Amtsperson – wenn der/die Verstorbene Mitglied einer Kirche war
- Freier Redner – bei konfessionslosen oder weltlich orientierten Feiern
- Bestatter – oft als organisatorische Begleitung
Die Verabschiedung am Sarg oder der Urne übernehmen meist der Redner oder die Angehörigen
Wer macht die Beisetzung?
Die eigentliche Beisetzung auf dem Friedhof (Sarg- oder Urnenbestattung) erfolgt durch die Friedhofsverwaltung und das Bestattungsunternehmen. Angehörige können aktiv einbezogen werden zum Beispiel durch das Mittragen oder das Mitwerfen von Erde und Blumen.
Darf ein freier Redner die Trauerfeier und Beisetzung in Österreich durchführen?
Ja – ein zertifizierter freier Redner darf in Absprache mit dem Bestatter die Trauerfeier leiten und die Verabschiedung gestalten. Dies ist besonders bei nicht-religiösen oder individuellen Trauerfeiern üblich.
Die eigentliche Beisetzung (das Senken des Sarges oder der Urne in das Grab) bleibt jedoch organisatorisch dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Der freie Redner kann diesen Moment begleiten und Worte des Abschieds sprechen.
Darf ein freier Redner am Sarg oder Grab den Verstorbenen segnen?
Ein religiöser Segen ist in Österreich grundsätzlich den kirchlichen Amtsträgern (z.B. Priesten, Pfarrern, Diakonen) vorbehalten. Ein freier Redner darf keine sakramentalen Handlungen oder kirchlichen Segnungen durchführen, da dies ausschließlich innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaft erlaubt ist.
Allerdings kann ein freier Redner am Sarg oder Grab symbolische Worte des Abschieds, Rituale oder Gesten (z.B. Kerzen entzünden, Blumen niederlegen, persönliche Wünsche formulieren) übernehmen. Diese haben keine religiöse, sondern eine weltliche und persönliche Bedeutung. Auf Wunsch der Familie kann der Redner die Rede auch mit spirituellen Texten, Gedichten oder Gedanken bereichern – aber ein kirchlicher Segen bleibt den Geistlichen vorbehalten.
Kann eine kirchliche Beisetzung mit der weltlichen kombiniert werden?
Ja – eine Kombination ist in Österreich möglich, wenn sowohl die Angehörigen als auch die jeweilige Kirche bzw. der Pfarrer einverstanden sind.
Typische Varianten:
- Kirchliche Zeremonie – weltlicher Teil: z.B. eine Messe in der Kirche, anschließend eine persönliche, weltliche Ansprache am Grab durch einen freien Redner.
- Weltliche Trauerfeier + kirchliche Segnung: eine individuelle Abschiedsfeier in einer Aufbewahrungshalle oder im Freien, gefolgt von einer kurzen kirchlichen Handlung (z.B. Segensgebet am Grab)
- Getrennte Feiern: manche Familien entscheiden sich für zwei eigenständige Akte – eine religiöse Zeremonie im kleinen Kreis und eine weltliche Feier für den größeren Freundeskreis.
Entscheidend ist, dass die Wünsche des/der Verstorbenen respektiert und im Vorfeld mit allen Beteiligten (Bestetter, Pfarrer, freier Redner, Friedhofsverwaltung) abgestimmt werden.



